Barrierefreiheit
(EAA – European Accessibility Act)
Ab Juni 2025 gilt das EU-Barrierefreiheitsgesetz auch für Online-Shops. Ziel ist es, digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen.
-
Inhalte müssen mit Screenreadern lesbar sein.
-
Bilder benötigen Alternativtexte.
-
Buttons und Formulare müssen klar beschriftet und gut bedienbar sein.
-
Kontraste und Schriftgrößen müssen angepasst werden können.
Auch wenn es Ausnahmen für Kleinstunternehmen gibt, lohnt sich die Umsetzung: Eine barrierefreie Website erweitert die Zielgruppe und verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle.