Digital Barrierefrei.
Ist Ihre Website oder Ihr Shop-System gerüstet?
Alle unsere Projekte sind gemäß WCAG 2.2 barrierefrei.
Barrierefreiheit:
Digitale Services für alle zugänglich gestalten
Barrierefreiheit umfasst die technische und inhaltliche Gestaltung digitaler Services wie Webshops oder Apps, sodass sie ohne Einschränkungen zugänglich und benutzerfreundlich sind. Dazu gehört, dass die Wahrnehmbarkeit über mindestens zwei Sinne möglich ist. Ziel ist es, Menschen mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen unabhängig von ihren technischen Ressourcen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen, Produkten und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr zu ermöglichen.
Die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) sind ein internationaler Standard für die technische und inhaltliche Gestaltung barrierefreier Webinhalte. Sie basieren auf vier Grundprinzipien, die sicherstellen, dass alle Menschen Websites und Anwendungen nutzen können. Wahrnehmbarkeit spielt eine zentrale Rolle, indem beispielsweise ein einfaches Layout, hohe Kontraste und Alternativtexte bereitgestellt werden. Bedienbarkeit wird durch Maßnahmen wie die Unterstützung von Tastaturnavigation und eine unkomplizierte Eingabe gewährleistet. Verständlichkeit wird durch klare Sprache und aussagekräftige Beschriftungen gefördert. Schließlich sorgt Robustheit, etwa durch eine saubere Codestruktur, für die Kompatibilität mit technischen Assistenzgeräten. Der aktuelle Standard ist WCAG 2.2.
Gesetz tritt am 28.05.2025 in Kraft. Wen betrifft es?
Wen betreffen die Pflichten für barrierefreie digitale Angebote?
Unternehmen sind betroffen, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen digital für ihre Kunden bereitstellen, etwa durch einen Online-Shop, eine Online-Terminreservierung, eine Kunden-App mit Servicefunktionen, interaktive Selbsttests oder als Affiliate auf Marktplätzen. Zusätzlich gilt diese Verpflichtung, wenn das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von über 2 Millionen Euro erzielt.
Eine Ausnahme besteht, wenn die erforderlichen Anpassungen eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellen. Wichtig: Der gesamte Webauftritt muss barrierefrei gestaltet sein.
Finden Sie hier Details zum Thema:
Auf was müssen Sie achten?
Überprüfen Sie Ihr gesamtes digitales Angebot für Ihre Kunden auf Produktverkauf oder sonstige Dienstleistungen. Vorher wurden gängige Anwendungsbereiche für Unternehmen im digitalen Raum identifiziert. Gehen Sie Ihren gesamten Online-Auftritt durch und prüfen Sie, ob Sie in einen der Anwendungsfälle hineinfallen.
Berücksichtigen Sie bereits jetzt die erforderlichen Barrierefreiheitsanforderungen, insbesondere wenn Sie aktuell digitale Projekte planen. Besprechen Sie die vorhandenen technischen Möglichkeiten für Barrierefreiheit mit Ihrem technologischen Partner, da viele Anforderungen des WCAG-Kriterienkatalogs für barrierefreie digitale Anwendungen auch von Ihrem technologischen System unterstützt werden müssen.
Es ist empfehlenswert, die vorhandenen technischen Möglichkeiten sowie den Entwicklungshorizont Ihres Produkts oder Systems mit Ihrem Anbieter zu besprechen, um sicherzustellen, dass alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden können.
Überprüfen Sie zudem Ihre redaktionellen Inhalte, denn neben den technischen Anforderungen an Ihr System gibt es auch Pflichten, die in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Insbesondere, wenn Sie Inhalte auf Ihrer Webseite selbst bearbeiten und veröffentlichen, müssen diese den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Typische Beispiele dafür sind Bilder, die mit Alternativtexten versehen werden müssen, oder Videos, die Untertitel sowie audiodeskriptive Informationen enthalten sollten. Es wird empfohlen, sich mit Ihrer betreuenden Agentur oder einem Experten für Barrierefreiheit zusammenzusetzen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.