Mehrwertsteuer & OSS-Verfahren
Seit Juli 2021 können Händler ihre Umsatzsteuer für Verkäufe in andere EU-Länder zentral über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) abwickeln. Das bedeutet:
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Keine separate Steuerregistrierung in jedem Land mehr nötig.
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Umsatzsteuer wird je nach Zielland erhoben und über das OSS-Portal abgeführt.
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Händler sparen Verwaltungsaufwand und vermeiden Steuerfehler.
Wichtig: Auch für kleine Händler gilt das OSS-Verfahren, sobald grenzüberschreitend verkauft wird.