Mehrwertsteuer & OSS-Verfahren

Seit Juli 2021 können Händler ihre Umsatzsteuer für Verkäufe in andere EU-Länder zentral über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) abwickeln. Das bedeutet:

  • Keine separate Steuerregistrierung in jedem Land mehr nötig.

  • Umsatzsteuer wird je nach Zielland erhoben und über das OSS-Portal abgeführt.

  • Händler sparen Verwaltungsaufwand und vermeiden Steuerfehler.


Wichtig: Auch für kleine Händler gilt das OSS-Verfahren, sobald grenzüberschreitend verkauft wird.