Verpackungs- und Elektrogesetz (WEEE-Richtlinie)

Händler, die Elektrogeräte, Batterien oder verpackte Waren verkaufen, müssen zusätzliche Vorgaben einhalten:

  • Registrierungspflicht bei nationalen Behörden (z. B. Stiftung EAR in Deutschland).

  • Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte oder Batterien.

  • Recyclinggerechte Kennzeichnung von Verpackungen.


Verstöße können zu Verkaufsverboten und Bußgeldern führen. Besonders bei grenzüberschreitendem Handel sind die Unterschiede der nationalen Regelungen zu beachten.